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   BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 534/94   

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BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 534/94 (https://dejure.org/1995,32161)
BAG, Entscheidung vom 14.06.1995 - 4 AZR 534/94 (https://dejure.org/1995,32161)
BAG, Entscheidung vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 534/94 (https://dejure.org/1995,32161)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 13.07.1989 - 171/88

    Rinner-Kühn / FWW Spezial-Gebäudereinigung

    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 534/94
    b)aa) Eine für Männer und Frauen in gleicher Weise geltende Rechtsnorm enthält nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs dann eine gegen Art. 119 EWG-Vertrag verstoßende mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts, wenn sie erheblich mehr Angehörige des einen als des anderen Geschlechts nachteilig trifft und nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (Urteil vom 13. Juli 1989 - Rs 171/88 - (Rinner-Kühn) AP Nr. 16 zu Art. 119 EWG-Vertrag; Urteil vom 27. Juni 1990 - C 33/89 - (Kowalska) AP Nr. 21 zu Art. 119 EWG-Vertrag; Urteil vom 4. Juni 1992 - Rs C-360/90 - (Bötel) EzA, aaO).

    cc) Auch in späteren Urteilen zu Art. 119 EWG-Vertrag hat der Europäische Gerichtshof eine mittelbare Diskriminierung davon ab hängig gemacht, ob prozentual erheblich weniger Frauen als Männer unter den von einer Regelung Begünstigten (Urteil vom 13. Juli 1989 - Rs 171/88 - (Rinner-Kühn) AP, aaO) bzw. ob prozentual er heblich weniger Männer als Frauen unter den von einer Regelung Benachteiligten sind (Urteil vom 27. Juni 1990 - C 33/89 - (Kowalska) AP, aaO).

  • EuGH, 27.06.1990 - C-33/89

    Kowalska / Freie und Hansestadt Hamburg

    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 534/94
    b)aa) Eine für Männer und Frauen in gleicher Weise geltende Rechtsnorm enthält nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs dann eine gegen Art. 119 EWG-Vertrag verstoßende mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts, wenn sie erheblich mehr Angehörige des einen als des anderen Geschlechts nachteilig trifft und nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (Urteil vom 13. Juli 1989 - Rs 171/88 - (Rinner-Kühn) AP Nr. 16 zu Art. 119 EWG-Vertrag; Urteil vom 27. Juni 1990 - C 33/89 - (Kowalska) AP Nr. 21 zu Art. 119 EWG-Vertrag; Urteil vom 4. Juni 1992 - Rs C-360/90 - (Bötel) EzA, aaO).

    cc) Auch in späteren Urteilen zu Art. 119 EWG-Vertrag hat der Europäische Gerichtshof eine mittelbare Diskriminierung davon ab hängig gemacht, ob prozentual erheblich weniger Frauen als Männer unter den von einer Regelung Begünstigten (Urteil vom 13. Juli 1989 - Rs 171/88 - (Rinner-Kühn) AP, aaO) bzw. ob prozentual er heblich weniger Männer als Frauen unter den von einer Regelung Benachteiligten sind (Urteil vom 27. Juni 1990 - C 33/89 - (Kowalska) AP, aaO).

  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 534/94
    Gleichwohl verbietet Art. 119 EWG-Vertrag auch die mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts (vgl. nur die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, z.B. Urteil vom 13. Mai 1986 - Rs 170/84 - (Bilka-Kaufhaus) AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag; zuletzt Urteil vom 4. Juni 1992 - Rs C-360/90 - (Bötel) EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 108).

    Daß das Vorhandensein einer mittelbaren Diskriminierung nur anhand eines Vergleichs des zahlenmäßigen Verhältnisses der Geschlechter in der von der Norm begünstigten Gruppe mit demjenigen in der von der Norm benachteiligten Gruppe beurteilt werden kann, hat der Europäische Gerichtshof schon in seinem grundlegenden Ur teil vom 13. Mai 1986 (- Rs 170/84 - (Bilka-Kaufhaus) AP, aaO) zum Ausdruck gebracht.

  • EuGH, 04.06.1992 - C-360/90

    Arbeiterwohlfahrt der Stadt Berlin / Bötel

    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 534/94
    Gleichwohl verbietet Art. 119 EWG-Vertrag auch die mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts (vgl. nur die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, z.B. Urteil vom 13. Mai 1986 - Rs 170/84 - (Bilka-Kaufhaus) AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag; zuletzt Urteil vom 4. Juni 1992 - Rs C-360/90 - (Bötel) EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 108).

    b)aa) Eine für Männer und Frauen in gleicher Weise geltende Rechtsnorm enthält nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs dann eine gegen Art. 119 EWG-Vertrag verstoßende mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts, wenn sie erheblich mehr Angehörige des einen als des anderen Geschlechts nachteilig trifft und nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (Urteil vom 13. Juli 1989 - Rs 171/88 - (Rinner-Kühn) AP Nr. 16 zu Art. 119 EWG-Vertrag; Urteil vom 27. Juni 1990 - C 33/89 - (Kowalska) AP Nr. 21 zu Art. 119 EWG-Vertrag; Urteil vom 4. Juni 1992 - Rs C-360/90 - (Bötel) EzA, aaO).

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62

    Angestelltenversicherung

    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 534/94
    Finanzielle und finanzpolitische Erwägungen rechtfertigen unterschiedliche Regelungen; es stellt keine willkürliche Differenzierung dar, wenn darauf abgestellt wird, ob ein Angestellter bereits vor und nach einem bestimmten Stichtag bei einem bestimmten Arbeitgeber beschäftigt war oder nicht (BAG Urteil vom 6. Februar 1980 - 4 AZR 158/78 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Rückwirkung; BVerfGE 24, 220, 228).

    Abgesehen davon, daß sich die Unterschiede und Folgen der vorliegenden Übergangsregelung mit der Zeit ausgleichen, bringen derartige Stichtagsregelungen im Einzelfall unvermeindliche Härten mit sich, die aber in Kauf genommen werden müssen (vgl. BVerfGE 24, 220, 228) .

  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 165/93

    Anrechnung von Vordientszeiten im Öffentlichen Dienst - Gleichbehandlung von

    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 534/94
    17 BAT/VKA, so daß sie einen Anspruch auf die Vergütungsgruppenzulage erst ab 16. Juli 1992 hat (vgl. BAG Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 165/93 -, n.v.).

    4. Die Tarifvertragsparteien haben mit der von ihnen getroffenen Regelung auch nicht gegen Art. 119 EWG-Vertrag wegen unmittelbarer Diskriminierung von Frauen verstoßen (vgl. BAG Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 165/93 -, aaO).

  • BAG, 06.02.1980 - 4 AZR 158/78

    Tarifvertragsparteien - Rückwirkende Anwendung von Vorschriften - Einreihung in

    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 534/94
    Finanzielle und finanzpolitische Erwägungen rechtfertigen unterschiedliche Regelungen; es stellt keine willkürliche Differenzierung dar, wenn darauf abgestellt wird, ob ein Angestellter bereits vor und nach einem bestimmten Stichtag bei einem bestimmten Arbeitgeber beschäftigt war oder nicht (BAG Urteil vom 6. Februar 1980 - 4 AZR 158/78 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Rückwirkung; BVerfGE 24, 220, 228).

    Jeder andere Stichtag würde den Kreis der belasteten Arbeitnehmer zwar um eine unbekannte Anzahl verringern, die Feststellungsschwierigkeiten aber entsprechend vergrößern (vgl. BAG Ur teil vom 6, Februar 1980 - 4 AZR 158/78 - AP, aaO).

  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 416/80

    Eingruppierung einer Krankenschwester - Medizinalrecht - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 534/94
    Der Gleichheitssatz wird durch die Tarifvertragsparteien bei der Setzung von Tarifnormen deshalb nur dann verletzt, wenn sie es versäumen, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet wer den müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 42, 239, 243 = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Das ist dann anzunehmen, wenn Differenzierungen vorgenommen wurden, für die sachlich einleuchtende Gründe nicht vorhanden sind (BAGE 42, 239, 243 = AP, aaO; BAGE 66, 306, 312 = AP Nr. 153 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BVerfG Beschluß vom 26. März 1980 - BvR 121/76 und 122/76 - AP Nr. 116 zu Art. 3 GG).

  • EuGH, 07.05.1991 - C-229/89

    Kommission / Belgien

    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 534/94
    Ebenso hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 7. Mai 1991 (- Rs C-229/89 - (Kommission/Belgien) Slg. 1991, I - 2223, 2228) bei der Prüfung, ob eine mittelbare Diskriminierung vorliegt, ausdrücklich darauf abgestellt, wie sich die Geschlechterverteilung innerhalb der von dieser Regelung benachteiligten Gruppe verhält.
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 534/94
    nicht finden läßt (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 18. September 1991 - 5 AZR 620/90 - AP Nr. 192 zu Art. 3 GG; BVerfGE 55, 72, 88; 78, 232, 247).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Landwirtschaftliche Altershilfe

  • BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 613/89

    Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung

  • BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 152/92

    Mittelbare Frauendiskriminierung beim Bewährungsaufstieg

  • BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 67/84

    Auflösungsvertrag - Eigenkündigung mit abgekürzter Frist - Kündigungserklärung -

  • BAG, 05.12.1990 - 4 AZR 285/90

    Ärztliche Tätigkeit außerhalb des Bereichs der BÄrztO

  • BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 200/86

    Konkurs - Versorgungsanspruch - Versorgungszusage - GemeinschuldnerBetriebsrente

  • BAG, 18.09.1991 - 5 AZR 620/90

    Pflichtstundenzahl für Lehrer; Anrechnung der Arbeitszeitverkürzung auf eine

  • BAG, 01.06.1983 - 4 AZR 578/80

    Angestellte im Schreibdienst - Tarifliche Zulage - Vollbeschäftigte Angestellte -

  • BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 178/96

    Bewährungsaufstieg - Anrechnung von Dienstzeiten bei anderen Arbeitgebern

    Wie das Landesarbeitsgericht zutreffend erkannt hat, verstößt diese Regelung nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, an den auch die Tarifvertragsparteien gebunden sind (Senatsurteile vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 165/93 - ZTR 1994, 462; vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 534/94 - n.v.).
  • BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 770/94
    V c Fallgruppe 7 BAT/VKA ( BAG Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 165/93 - ZTR 1994, 462; BAG Urteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 534/94 -;, n.v.).

    Wie die Vorinstanzen zutreffend erkannt haben, verstößt diese Regelung auch nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG oder europarechtliche Vorschriften, an die auch die Tarifvertragsparteien gebunden sind ( BAG Urteile vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 165/93 - und vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 534/94 -;, a.a.O.).

  • LAG Hessen, 24.09.2008 - 8 Sa 1370/07

    Rückwirkende Zusage der Lufthansa Betriebsrente - Berücksichtigung von

    Es braucht daher nicht näher darauf eingegangen zu werden, dass das Abstellen allein auf das letzte ununterbrochene Arbeitsverhältnis durch objektive Faktoren gerechtfertigt sein kann (vgl. BAG vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 534/94; EzA §§ 22, 23 BAT 11.1 Nr. 1).
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